Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) haben sich die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, wild lebende Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche und naturnahe Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse (LRT, Anhang I der FFH-Richtlinie) zu schützen und zu fördern. Niedersachsen trägt dabei in Deutschland u.a. eine besondere Verantwortung für den Schutz der Hochmoore.
In der Karte werden die Erhaltungsgrade der moortypischen Lebensraumtypen (LRT) gemäß Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) in den niedersächsischen FFH-Gebieten sowie in ausgewählten Bereichen der Landesweiten Biotopkartierung außerhalb der FFH-Gebiete gezeigt. Die Erhaltungsgrade werden gesondert für die terrestrischen FFH-LRT und die FFH-LRT der Stillgewässer vor dem Hintergrund der biogeographischen Regionen in Niedersachsen gezeigt.
Der Fokus der hier gewählten LRT-Darstellungen liegt auf flächigen Strukturen mit theoretisch vorhandenem Aufwertungspotenzial für den Klimaschutz im Sinne einer theoretisch möglichen Wiedervernässbarkeit (die tatsächliche Wiedervernässbarkeit bedarf jedoch immer einer Vor-Ort-Überprüfung).
Bitte zitieren Sie die Karte wie folgt: Umweltkarten Niedersachsen (2023): Erhaltungsgrad der FFH-Lebensraumtypen (LRT) in Mooren – Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten – und Naturschutz (NLWKN)
Anwendungsbereiche
Zusätzlich zu der Benennung und dem Schutz von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung sind die EU-Mitgliedsländer im Rahmen der FFH-Richtlinie zu einer regelmäßigen (alle 6 Jahre) Berichterstattung über die Entwicklung der Lebensräume und Arten sowie der durchgeführten Maßnahmen verpflichtet (Artikel 17, FFH-RL). Als Grundlage für die Berichterstattung bedarf es einer kontinuierlichen standardisierten Erfassung und Bewertung (Monitoring) der FFH-Lebensraumtypen und –arten. Als Indikator für die Bewertung eines natürlichen Lebensraumes (LRT) gilt der Indikator des Erhaltungszustands (FFH-Richtlinie, Artikel 1 e).
Die Karte kann als Basis u.a. als Grundlage dienen, für
Nutzungsbedingungen und –hinweise
Die Geometrien der Daten sind nur auf Grundlage der Amtlichen Karte 1 : 5.000 (AK5) aussagekräftig.
Die Definitionen der Attributtabellenfeldnamen können der Feldbeschreibung der Metadaten des runtergeladenen shapefiles entnommen werden.
Die Darstellung der Karten-Layer der LRT-Erhaltungszustände basiert auf dem shapefile „Moorbiotope“. Das shapefile ist identisch zu dem gleichnamigen shapefile der Karte der „Moorbiotope“, da Angaben zu Biotoptypen und LRT im NLWKN in einem Datensatz erfasst werden.
Bei den dargestellten Polygonen handelt es sich zum Teil um Komplexe mehrerer unterschiedlicher LRT. Der in der Legende abgebildete Erhaltungsgrad repräsentiert aus darstellungstechnischen Gründen lediglich den dominanten Moor-LRT innerhalb dieses Komplexes. Die genaue LRT-Verteilung je Polygon sowie die zugeordneten Erhaltungszustände können bei Bedarf der Attributtabelle entnommen werden (bei Download).
Da für naturschutzfachliche Bewertungen und Konzeptionierungen nicht selten zwischen Land- und Wasserlebensräumen unterschieden werden muss, werden die Erhaltungsgrade der moortypischen FFH-LRT getrennt für terrestrische – und Stillgewässer-LRT der Moore gezeigt. Diese beiden Layer können sich in der Zusammenschau überlagern, wenn sowohl terrestrische als auch Stillgewässer in einem Polygon/LRT-Komplex vorkommen. Sie sollten zur vollständigen Abbildung jeder Klasse ggf. einzeln aktiviert werden.
Folgende Bewertungsstufen werden durch die zugeordneten Farben in der Karte repräsentiert:
A - hervorragender Erhaltungsgrad |
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B – guter Erhaltungsgrad |
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C – durchschnittlicher oder eingeschränkter Erhaltungsgrad |
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E - Entwicklungsflächen |
Die Bewertung der LRT erfolgt anhand der Kriterien:
Erläuterungen der Prioritätsstufen (Quellen: ML 2017; von Drachenfels 2014)
A = vorrangig schutz- und entwicklungsbedürftig:
B = besonders schutz- und entwicklungsbedürftig:
C = schutzbedürftig, z. T. auch entwicklungsbedürftig
– = derzeit keine bedeutsamen Vorkommen bekannt E = Entwicklungsflächen
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Details zur LRT-spezifischen Methode der Bewertung des Erhaltungsgrades können in den „Hinweisen und Tabellen zur Bewertung des Erhaltungszustands der FFH-Lebensraumtypen in Niedersachsen“des NLWKN eingesehen werden. Weitere Informationen sind den Vollzugshinweisen des NLWKN für Arten und Lebensraumtypen zu entnehmen.
Das Shapefile „Moorbiotope“ beinhaltet alle dem NLWKN mit Veröffentlichungsrechten vorliegenden, standardisiert aufbereiteten, moorrelevanten Biotoptypendaten innerhalb der „Karte der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz“ (BHK50KSoV), sowie zusätzlicher, eindeutig als Moorbiotop identifizierter Bereiche außerhalb dieser Kulisse. Die in diesem Layer gezeigten Flächen stellen den aktuellsten Stand der dem NLWKN vorliegenden Biotopkartierungen dar.
Eingangsdaten
Die Karte basiert auf folgenden Eingangsdatensätzen:
Das shapefile setzt sich aus den Eingangsdaten der FFH-Basiserfassung sowie der aktualisierten selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) zusammen. Als Auswahlgebiet für Moor-LRT, die nur anhand des Bodentyps als Moor bzw. kohlenstoffreicher Standort identifiziert werden konnten, wurde die Karte der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50KSoV) verwendet. Die Bodendaten sind jedoch nicht in dem hier dargestellten shapefile enthalten.
Die Biotoptypen-Kartierung richtet sich nach dem aktuellen Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (von Drachenfels 2021) [1]. Erfasst wurden max. sechs Biotoptypen-Hauptcodes (sofern erforderlich jeweils mit Zusatzmerkmalen und bis zu sechs Nebencodes) mit ihrem prozentualen Anteil am Polygon. Es erfolgte eine Zuordnung der Biotoptypen zu den FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (sofern erforderlich kann einem FFH-Lebensraumtypen-Hauptcode ein Nebencode zugewiesen sein) und der jeweiligen Erhaltungsgrade.
Die FFH- LRT werden im Rahmen der sogenannten FFH-Basiserfassung in den niedersächsischen FFH-Gebieten flächendeckend nach „Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen“ in Verbindung mit den "Hinweisen zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen von Anh. I der FFH-Richtlinie in Niedersachsen" kartiert. Außerhalb der FFH-Gebiete wurden einzelne Moor-LRT im Rahmen der aktualisierten selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) erfasst. Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes wird die LBK nicht flächendeckend, sondern lediglich selektiv vorgenommen. Die Biotoptypen werden dabei anhand bestimmter Zielkriterien kartiert, wie z.B. einer gewissen Bedeutung für den Biotopschutz, dem Vorkommen innerhalb eines FFH-Gebietes o.ä.
Insgesamt setzen sich die aufgeführten LRT-Daten sowohl aus eigenen als auch aus externen qualitätsgeprüften Kartierergebnissen zusammen. So fließen in die laufend aktualisierte FFH-Basiserfassung ebenfalls Erhebungen der Unteren Naturschutzbehörden, der Nationalparkverwaltung Harz, der Niedersächsischen Landesforsten und der Bundesagentur für Immobilienaufgaben (BImA) ein, für die der NLWKN Veröffentlichungsrechte besitzt.
Methodische Aufbereitung
Die methodische Aufbereitung des shapefiles ist identisch mit der unter der Karte der „Moorbiotope“ beschriebenen.
Aufgrund der Bündelung mehrerer LRT in einem Komplex kann ein Polygon mehrere verschiedene LRT enthalten, darunter sowohl terrestrische als auch Stillgewässer. Um der gesonderten naturschutzfachlichen Bedeutung von Land- (z.B. LRT-Bewertung für terrestrische Zielarten) und Wasserlebensräumen (z.B. Biotopverbund von Stillgewässern für Amphibien) gerecht zu werden, werden diese in der Karte in verschiedenen Layern abgebildet.
Die Methode für die Bewertung der Erhaltungsgrade erfolgt in Niedersachsen auf der Basis der auf den Seiten des NLWKN aufgeführten „Hinweise und Tabellen zur Bewertung des Erhaltungszustands der FFH-Lebensraumtypen in Niedersachsen“ . Diese bauen auf Vorlagen auf, die das Bundesamt für Naturschutz nach Vorarbeiten von Bund-Länder-Arbeitsgruppen erstellt hat.
[1] Drachenfels, O. v. (2021). Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen. unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Hrsg.) (Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen). Hannover.