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Naturschutzrechtlich geschützte Moore

Der überwiegende Teil der niedersächsischen Moorböden ist (durch Landwirtschaft, Torfabbau, Forstwirtschaft etc.) stark nutzungsgeprägt. Nur ein sehr geringer Anteil befindet sich noch, bzw. wieder in einem naturnahen Zustand. Diese wenigen, verbleibenden naturnahen Moorgebiete erfüllen eine wichtige Funktion als Lebensraum für eine hochspezialisierte, bedrohte Tier- und Pflanzenwelt und sind aufgrund dieser hohen Bedeutung naturschutzrechtlich besonders zu schützen.

In der Karte werden die geschützten Teile von Natur und Landschaft gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dargestellt, die einen Mooranteil bzw. Anteil kohlenstoffreicher Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz aufweisen. Hierzu zählen z. B. die naturnahe Hoch- und Niedermoore sowie hochstaudenreiche Nasswiesen, sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland auf Mooren, die gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 24 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören. Viele naturnahe Moore befinden sich in NATURA-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten (NSG) oder sind als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Die naturnahen montanen Hochmoore im Harz sind Teil des Nationalparks Harz. Das weltweit einzige „Schwimmende Moor“, das Sehestedter Außenmoor, ein Abtragungs-Hochmoor, befindet sich im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Auch das Biosphärenreservat (BSR) Niedersächsische Elbtalaue weist mit seiner Auen-geprägten Flusslandschaft einen bedeutenden Anteil an Mooren auf. Das BSR ist in A-, B- und C-Gebiete unterteilt, wobei die B-Gebiete den Schutzstatus eines Landschaftsschutzgebietes erfüllen, die Moore in den A-Gebieten hingegen wie Naturschutzgebiete gesichert sind.

 

Bitte zitieren Sie die Karte wie folgt: Umweltkarten Niedersachsen (2022): Naturschutzrechtlich geschützte Moore – Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten – und Naturschutz (NLWKN)

Anwendungsbereiche

Mit der Karte können die Moore und weiteren kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz identifiziert werden, die gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Kapitel 4) zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft erklärt wurden. Auch werden die Flächen der Moore u.a. kohlenstoffreicher Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz sichtbar, die bislang noch keinem naturschutzrechtlichen Schutzstatus unterliegen.

Aus den unterschiedlichen Schutzgebietskategorien kann die unterschiedliche Schutzintensität der jeweiligen Moorgebiete abgeleitet werden (zu den Merkmalen der einzelnen Schutzgebietskategorien, s. hier).  Bei tiefergehenden Informationsbedarf können aus der Attributtabelle des jeweiligen „geschützten Bestandteils von Natur und Landschaft“ (vgl. Kap. 4 BNatSchG) Gebietsname oder Gebietsnummer identifiziert werden. Über diese Parameter können Informationen über den Schutzgegenstand, Schutzzweck, die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote, evtl. Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen und evtl. erforderliche Ermächtigungen, die Verordnungstexte des jeweiligen Gebietes über den in der Attributtabelle hinterlegten Verordnungs-link oder über den Umweltkartenserver Niedersachsen  des Niedersächsischen Umweltministeriums eingesehen werden.

Auch kann die Karte für die Landesebene Anhaltspunkte für die Steuerung von Fördermitteln im Sinne der Zielerreichung des Programms Niedersächsische Moorlandschaften (s. Abb. 1) liefern. Maßnahmen sind vorrangig in Schutzgebiete zu leiten, um den Schutz dieser besonders wertvollen Gebiete zu sichern. Die Karte liefert somit Anhaltspunkte zur Zielerreichung des Programms Niedersächsische Moorlandschaften (s. Abb. 1): 

„Niedersächsische Moorlandschaften – Ziele

  • Erhaltung und ggf. Wiederherstellung der Stoffspeicherfunktion von Mooren und kohlenstoffreichen Böden
  • Erhaltung und Schutz der verbliebenen naturnahen Moore
  • Revitalisierung der degenerierten oder suboptimal renaturierten Moore, um eine moortypische, torfbildende Vegetation wiederherzustellen und so Kohlenstoffvorräte zu erhalten bzw. langfristig eine Senkenfunktion für Kohlendioxid zu erreichen und ein naturnahes Wasserregime wiederherzustellen
  • Ausrichtung der Nutzungen in den Mooren auf moorschonende Bewirtschaftungsverfahren, um den Abbau der Kohlenstoffvorräte und die Treibhausgas-Emissionen zu vermindern
  • Erhaltung und Förderung der Biodiversität auf extensiv genutzten Flächen
  • Erhaltung und Optimierung der schutzwürdigen Moore durch Verminderung von negativen Rand- und Umfeldeinflüssen
  • Verminderung der negativen Folgen des globalen Klimawandels auf die Moore (trockenere Sommer, höhere mittlere Jahrestemperaturen) durch Optimierung des Landschaftswasserhaushalts (ausreichend hohe Wasserstände im Sommer)“ [3]

 

Nutzungsbedingungen und –hinweise

Für die Verwendung der Geodaten sind die in den kartenzugehörigen shapefiles angegebenen Nutzungsbestimmungen zu befolgen.

Erläuterungen zur Legende und zur Attributtabelle

Die Definitionen der Attributtabellenfeldnamen können der Feldbeschreibung der Metadaten des runtergelandenen shapefiles entnommen werden.

Die Legendenkategorien repräsentieren die in der Karte abgebildeten geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft gemäß Kapitel 4 BNatSchG ab, die einen klimaschutzrelevanten Moor- oder Torfanteil aufweisen. Informationen zu den Schutzbestimmungen und weitere Ausführungen können dem Gesetzestext entnommen werden. Zusätzlicher Erläuterung bedarf hier lediglich die Kategorie „Prüfkulisse gesetzlich geschützte Biotope mit Moor- und Torfanteil“. Diese in dunkelblau und dunkelblau schraffiert gezeigte Kategorie orientiert sich an den in hellblau angezeigten „Gesetzlich geschützten Biotope mit Moor- und Torfanteil (klimarelevant)“. Während die hellblauen Bereiche die nach aktuellem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen nach v. Drachenfels (2021) kartierten gesetzlich geschützten Biotope gemäß §30 BNatSchG und/oder §24 NAGBNatSchG darstellen, handelt es sich bei den dunkelblauen Flächen lediglich um Prüfflächen für diese [1]. Diese Prüfflächen basieren auf im Rahmen der Landesweiten Biotopkartierung (LBK) von 1984-2004 erfassten Biotopen. Die Biotopcodes nach damaligem Kartierschlüssel Mey und v. Drachenfels (1991) beinhalteten noch keine Kennzeichnung gesetzlich geschützter Biotope [2]. Die gesetzlich geschützten Biotoptypen nach heutigem Kartierschlüssel (v. Drachenfels (2021)) wurden daher den moorrelevanten Biotoptypen-Codes des alten Kartierschlüssels von 1991 zugeordnet. Daher sowie aufgrund des älteren Datenstandes, sollten diese als Prüfkulisse gekennzeichneten Flächen bei künftigen Kartierungen auf quantitativen und qualitativen Fortbestand und Gültigkeit des gesetzlichen Schutzes gemäß §30 BNatSchG bzw. §24 NAGBNatSchG untersucht werden.

  • Die Attributtabellen der in der Karte enthaltenen Schutzgebietskategorien enthalten neben den üblichen Systemfeldern wie Länge, Fläche (m²), Objekt-ID unter anderem Angaben zu:Der Gebietsnummer
  • Dem Gebietsnamen
  • Kennzeichen
  • Link zum Verordnungstext
  • Dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung
  • Angaben zum Veröffentlichungsort der Verordnung
  • Der zuständigen Vollzugsbehörde
  • Usw.

Die genauen Beschreibungen der Attributfelder können der Feldbeschreibung der Metadaten des jeweiligen Datensatzes entnommen werden.

Hintergrund und Kartenerstellung

Eingangsdaten

Eingangsdaten des Layers „Kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz und zusätzliche Moorbiotope“ sind die Karte der Kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50KSoVS) sowie zusätzlich darüber hinaus gehende, kartierte Moorbiotope. Diese entstammen Daten der FFH-Basiserfassung innerhalb der FFH-Gebiete, der aktualisierten selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) und der selektiven Landesweiten Biotopkartierung von 1984-2004 sowie weitere externe Daten der Unteren Naturschutzbehörden, Fachverwaltungen etc., sofern sie dem NLWKN mit Veröffentlichungsgenehmigung vorliegen.

 

Für die Betrachtung der Schutzgebiete werden die so dargestellten Moorgebiete in Zusammenhang mit den nach Kapitel 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft“ genannten Schutzgebietskategorien abgebildet. Die Daten zu den Schutzgebietskategorien werden, mit Ausnahme der gesetzlich geschützten Moore, im Rahmen der Schutzgebietsdokumentation im NLWKN zusammengeführt und sind den Seiten des NLWKN oder dem Umwelt-Kartenserver des Niedersächsischen Umweltministeriums zu entnehmen. Es handelt sich dabei um die vollständigen Daten der in Abb. 1 aufgeführten Schutzgebietskategorien. Datengrundlage für die gesetzlich geschützten Biotope sind die oben genannten Biotopkartierungen, mit Ausnahme der selektiven Landesweiten Biotopkartierung aus dem Zeitraum von 1984-2004. Diese ist hingegen Datenbasis für die Prüfkulisse der gesetzlich geschützten Biotope.

Methodische Aufbereitung

Auswertungsbasis für die Darstellung der naturschutzrechtlich gesicherten Moore auf Mooren wurden die Karte der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz. Es handelt sich also i.d.R. um Moore, auf denen sich bei Wiedervernässung theoretisch noch eine THG-Einsparung realisieren ließe. Da die Bodendaten gemäß ihrer wesentlich geringeren Auflösung von 1 : 50.000 nicht immer schlaggenaue Zuordnungen ermöglichen, wurden die Daten um die vorhandenen Biotopkartierungen, (schlaggenau bis Maßstab 1 : 5.000; LBK 1984-2004 Maßstab 1 : 50.000) dort ergänzt, wo sich ein eindeutiger Moorbiotoptyp identifizieren ließ (vgl. Methode Moorbiotope). Alle dem NLWKN vorliegenden kartierten Moorbiotoptypen, unabhängig von der Wertstufe, sind in diesen Datensatz eingeflossen.

Anhand des demgemäß abgeleiteten Datensatzes der (klimarelevanten) Moorgebiete, wurden mittels lagebezogener Auswahl im GIS aus den Eingangsdaten der jeweiligen Schutzgebietskategorien die Gebietseinheiten ermittelt, die einen Mooranteil aufweisen.

Literatur

 

[1] Drachenfels, O. v.  (2021). Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen. unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie (NLWKN, Hrsg.) (A 4). Verfügbar unter: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/111210

[2] Drachenfels, O. v. & Mey, H. (1991). Kartieranleitung. zur Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen.

[3] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Hrsg.). (2016). Programm Niedersächsische Moorlandschaften. Grundlagen, Ziele, Umsetzung. Hannover.

NLWKN (2023)