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Landkreise A-G

Niedersachsen ist in 45 Landkreise und kreisfreie Städte unterteilt, die nach Art 28, Abs. 2 des Grundgesetzes ihre Aufgaben in der kommunalen Selbstverwaltung als Kreis eigenverantwortlich durchführen. Dabei übernehmen die Landkreisverwaltungen, in Abgrenzung von den Gemeinden, überörtliche Verwaltungsaufgaben und treten als untere staatliche Verwaltungsbehörden auf. Insbesondere die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörden (§31 NNatSchG), der unteren Bodenschutzbehörden (§9 NBodSchG) und der unteren Wasserbehörden (§127 NWG), die jeweils in den Landkreisverwaltungen angesiedelt sind, haben mit den dortigen Mooren zu tun. Zudem weisen alle Landkreise in Niedersachsen zumindest kleinräumige Areale mit kohlenstoffreichen Böden (Definition nach Höper & Gehrt 2022) auf. In den Steckbriefen zu den Landkreisen sind einige der im MoorIS zur Verfügung gestellten moorbezogenen Informationen auf Landkreisebene aufbereitet. Zusätzlich ist der Zugriff auf die gebietsspezifischen Informationen einzelnen Moor- und FFH-Gebiete möglich.

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Übersicht über die Verteilung der kohlenstoffreichen Böden in den niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Aus der Karte der kohlenstoffreichen Böden (BHK50)