Die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), welche eine Schnittmenge mit den überlagerten Karten der Kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimschutz und Moorbiotope aufweisen, werden für den jeweiligen Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt in der obigen Karte angezeigt.
Die FFH-Gebiete dienen dem Schutz gefährdeter Lebensräume sowie gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-RL). Die Karte der Lebensraumtypen ist außerdem dazu geschaltet.
Zu FFH-Gebieten, welche Vorkommen von folgenden Lebensraumtypen
LRT 3160 – Dystrophe Stillgewässer
LRT 7110* – Lebende Hochmoore
LRT 7120 – Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore
LRT 7140 – Übergangs- und Schwingrasenmoore
LRT 7150 – Torfmoor-Schlenken mit Schnabelried-Gesellschaften
LRT 91D0* – Moorwälder
aufweisen, finden sich Verlinkungen zu den jeweiligen FFH-Gebiets-Seiten des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Auf diesen Seiten gibt es ausführliche Informationen zu den einzelnen „Moor-FFH-Gebieten“. Für die Sicherungsverordnungen, die Erhaltungsziele und die Planungen (Maßnahmenblatt, Maßnahmen-/ Managementplan) sind die jeweiligen unteren Naturschutzbehörden zuständig. Soweit Flächen der Niedersächsischen Landesforsten betroffen sind, wurden die Erhaltungsziele und Planungen durch die Landesforsten formuliert.