Bohlenweg im Großen Torfhausmoor im Harz
© mauritius images / Hans-Jürgen Zietz
Landschaftsgebundene Erholung in Mooren

In naturnahen Mooren erfreuen sich nicht nur Naturkundler das ganze Jahr über an der moortypischen Tier- und Pflanzenwelt. Moore sind in unserer hochgradig technisierten und strukturierten Gesellschaft – zusammen mit alten Wäldern, Küsten und Bergen – ein Lebensraum, in dem sich die Eigendynamik der Natur unmittelbar erfahren lässt.

Obwohl heutzutage die meisten Moore im Rahmen ihrer Nutzung entwässert werden, haben sie ihren Reiz oftmals noch nicht verloren. Dies liegt auch daran, dass historische Besiedlung und Nutzung der Moore die regionalen Identitäten von Bewohnern moorreicher Regionen geprägt hat (Querverweis auf Text zur hist. Kulturlandschaften). Für viele Menschen besitzen Moore eine hohe Anziehungskraft und sie sind ein Bezugspunkt des Heimatgefühls. Sie haben somit häufig eine besondere Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung.

Vielerorts wird über diverse Bildungsmöglichkeiten wie z. B. Lehrpfade oder Schautafeln der Lebensraum Moor vorgestellt und so dessen Wert für die Gesellschaft dem Laien nähergebracht. Einen wichtigen Beitrag leisten hier die verschiedenen Moorinformationszentren, Moormuseen und Ausstellungen in Niedersachsen (vgl. Moore erleben). Moorlandschaften übernehmen aber nicht nur die Rolle eines „Freiluftklassenzimmers“ für die Umweltbildung, sondern bieten Raum für vielfältige Freizeitmöglichkeiten wie z. B. Wanderungen, Spaziergänge und Radtouren oder Bootsfahrten. Neben dem aktiven Landschaftserleben bieten Moorlandschaften dem Menschen die Möglichkeit zum Entspannen und Kraftschöpfen, zu Ruhe und Besinnung [1]

Die Karte „Moore mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung“ zeigt u. a mit dem Naturpark „Steinhuder Meer“ oder „Worpswede und Teufelsmoor“ Bereiche mit besonderer Bedeutung für Landschaftserleben und Erholung innerhalb der Karte „kohlenstoffreiche Böden und Moorbiotope“.

Rechtlicher Hintergrund und Zielsetzung

Das BNatSchG formuliert in § 1 Abs. 1 Nr. 3 das Ziel, Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen. Hierbei ist es ist Aufgabe der Landschaftsplanung, den vorhandenen und zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft darzustellen und Angaben zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft zu machen, darauf bezogene Ziele zu konkretisieren und Maßnahmen zur Umsetzung der festgelegten Ziele vorzusehen (vgl. § 9 BNatSchG) [2]. Hinsichtlich konkreter, gebietsbezogener Ziele kann der Landschaftsrahmenplan der jeweils zuständigen unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.

Ausblick

Durch die Sicherung und Entwicklung von Moorlandschaften mit landschaftlich herausragender Qualität kann die hohe Erlebbarkeit und Erholungsfunktionen im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

Sowohl die naturdynamischen Prozesse, die in den verschiedenen Moorlebensräumen ablaufen, als auch die anthropogene Überprägungen von kulturhistorischer Bedeutung (z. B.: Findorff-Siedlungen im Teufelsmoor, ostfriesische Fehngebiete) sind für die landschaftsgebundene Erholung zu beachten. Für die Schaffung bzw. Verbesserung der Voraussetzungen für Landschaftserleben und naturbezogene Erholung sollte eine entsprechende Infrastruktur unter Bewahrung störungsempfindlicher Bereiche mitgeplant werden. Die Infrastruktur kann durch Lehrpfade und Schautafeln sowie die Aktualisierung und Erweiterung von Informationsangeboten zielgruppengerecht ergänzt werden.

 

Literatur

[1] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Hrsg.). (2016). Programm Niedersächsische Moorlandschaften. Grundlagen, Ziele, Umsetzung. Hannover.

[2] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Hrsg.). (2021). Niedersächsisches Landschaftsprogramm. Hannover.

NLWKN: Lennard Heidberg (2023)