Industrieller Torfabbau (nach 1945) und Folgenutzung in Niedersachsen (ABTORF50 )

Der Torfabbau verändert Hochmoorstandorte nachhaltig und tiefgreifend. Die Karte zeigt die Verbreitung und die Folgenutzung von Flächen, die industriell abgetorft worden sind oder für die aktuell eine Abtorfungsgenehmigung vorliegt. Eine industrielle Abtorfung von mindestens 0,8 m Torfabtrag nach 1945 bis heute ist für die dargestellten Flächen zuverlässig dokumentiert.

Die Folgenutzung bezieht sich nach bereits abgeschlossener Abtorfung auf die aktuelle Nutzung oder, bei noch nicht abgeschlossener Abtorfung, auf die gemäß Abbaugenehmigung vorgesehene Folgenutzung (Landnutzung bzw. Flächenherrichtung für Ziele des Naturschutzes). Daten aus den Moorschutzprogrammen (I und III), der genehmigenden und beratenden Behörden sowie zur Nutzung (ATKIS® und InVeKoS) wurden bei der Kartenerstellung einheitlich ausgewertet und zusammengeführt.

Die Aufbereitung der Daten zur industriellen Abtorfung ermöglicht eine Verbesserung des bodenkundlich-geologischen Kartenmaterials. Zudem unterstützt diese Übersicht die Abschätzung von Kohlenstoffvorräten in Mooren und potentiellen Treibhausgasemissionen. Die Informationen können in der regionalen und landesweiten Planung Verwendung finden. Das Wissen um Abtorfungsflächen kann zudem für die Bewertung des Erfolgs von Naturschutzmaßnahmen auf den entsprechenden Flächen genutzt werden.

Die Karte der Flächen mit industriellen Torfabbau umfasst in Niedersachsen ein Areal von etwa 53 000 ha und betrifft damit etwa ein Sechstel der Flächen der Hochmoore oder aus Hochmoor hervorgegangenen Moor-Treposole, die vor allem Sandmischkulturen umfassen.

Eine ausführliche Beschreibung zur Methodik der Datenaufbereitung und Kartenerstellung kann dem Geobericht 38 entnommen werden [1].

Bitte zitieren Sie die Karte wie folgt: NIBIS® Kartenserver (2022): Industrieller Torfabbau (nach 1945) und Folgenutzung in Niedersachsen (ABTORF50 ). - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover.

Auf dieser Seite steht der Download zu dieser Karte bereit.

 

Legende

Die Legende zeigt die Folgenutzung auf den geplanten, aktiven oder ehemaligen Abtorfungsflächen. Für die meisten Flächen mit einer landwirtschaftlichen Folgenutzung konnte anhand der Datenlage eine Unterscheidung zwischen „Ackerland“ und „Grünland“ vorgenommen werden. In den Fällen, in denen diese Unterscheidung nicht belastbar vorgenommen werden kann, wird die Folgenutzung „Landwirtschaft“ ausgewiesen, es kann allerdings eher von einer Ackernutzung ausgegangen werden. In die Kategorie „Naturschutz“ werden sowohl zur Renaturierung wiedervernässte als auch brachliegende Flächen eingeordnet. In die Nutzungskategorie „Sonstiges“ fallen aktive und ehemalige Abbauflächen, die für Bebauung und Verkehr vorgesehen sind oder für die aus den Datengrundlagen keine Folgenutzung hervorgeht. Eine ausführliche Beschreibung findet sich im Geobericht 38[1].

Hintergrund und Kartenerstellung

Der Abbau von Torf verändert die Charakteristika der betroffenen Standorte substantiell. Dies gilt für die Torfmächtigkeit und die Geländehöhe, die Torfstratigrafie, den pedogenetischen Profilaufbau sowie physikalische und chemische Eigenschaften des Oberbodens.

Die vorliegende Karte fasst alle Flächen zusammen, die belegbar etwa seit 1945 einer maschinellen Abtorfung unterzogen worden sind oder für die eine Abtorfungsgenehmigung vorliegt, unabhängig vom aktuellen Status der Flächen. Für Handtorfstiche und frühere, häufig nicht genehmigungspflichtige industrielle Abbauaktivitäten liegen keine ausreichend belastbaren Quellen vor. Die Belege sind bei unterschiedlichen Verwaltungseinheiten hinterlegt. Diese Vorgehensweise wurde gewählt, um einen stetigen Aktualisierungbedarf bezüglich des Flächenzustandes zu vermeiden. Informationen zum aktuellen Flächenzustand können aus Biotopkartierungen, ATKIS® sowie InVeKoS gewonnen werden.

Datenquellen für die Flächen der industriellen Abtorfung und für die Angaben zur Folgenutzung auf diesen Flächen (stark vereinfacht nach GeoBericht 38[1])

Für die Erstellung der Karte zur Abtorfung wurden Informationen unterschiedlichen Alters aus den Genehmigungsverfahren genutzt, wie sie bei der beratenden Behörde, dem LBEG, vorlagen, und wie sie einer Umfrage des NLWKN nach bei den Landkreisen als genehmigenden Behörden angegeben sind. Zudem fanden die Erfassungen aus den Moorschutzprogrammen I und III Eingang in die Zusammenstellung. Ergänzend wurden ATKIS®-Nutzungsdaten der Jahre 2003, 2010 und 2015 herangezogen. Hinweise auf Abtorfung aus ATKIS® wurden allerdings mit geringer Priorität behandelt und vorwiegend zur Bestätigung der anderen Informationsquellen verwendet. ATKIS®-Auswertungen entstammen Luftbildauswertungen in Zielkulissen und sind in der Regel nicht oder nicht vollständig mit Genehmigungsunterlagen abgeglichen. Auf Grundlage von Orthofotos, des digitalen Geländemodells und der Daten der Bodenschätzung wurden einzelne Flächen nachträglich erfasst und digitalisiert (Vor-Ort-Kenntnisse). Da auf Abbaufolgeflächen die aktuelle Nutzung der Folgenutzung entspricht, ergänzen Informationen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) aus dem Jahr 2015, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union erhoben wurden, die Datenlage zur aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung. Die genutzten Daten sind zum größten Teil landesweit verfügbar. Eine Unterscheidung, ob die Fläche noch für genehmigten Torfabbau bereitgehalten, ob auf ihr aktiv Torfabbau betrieben oder ob sie für die Folgenutzung vorbereitet wird, ist dieser Karte nicht zu entnehmen.

Die Karte der Flächen mit industriellem Torfabbau liegt im Maßstab 1: 50 000 vor. Ausführliche Erläuterungen und Auswertungen zur Qualität der Eingangsdaten und zur Kartenerstellung sind dem Geobericht 38 zu entnehmen [1].

 

Anmerkungen

Stadien der industriellen Torfabbauflächen von Genehmigung bis zum Übergang in die  FolgenutzungBei der kartografischen Darstellung von Torfabbauflächen ist zu berücksichtigen, dass sich diese in einem unterschiedlichen Stadium befinden können (siehe Abbildung 2). So gibt es Flächen, für die ein Abbau genehmigt ist, auf denen der Abbau aber noch nicht begonnen hat und die weiterhin wie bisher, meist landwirtschaftlich, genutzt werden. Der Abbau kann sich ab dem Zeitpunkt der Genehmigung über mehrere Jahrzehnte hinziehen. Dabei können in einem Abbaugebiet auch Teilflächen in unterschiedlichen Phasen nacheinander abgebaut werden. Nach Abschluss der Torfentnahme kann die Fläche noch einige Zeit brachliegen oder für die Folgenutzung hergerichtet werden.

Der Status der aktiven, genehmigten Torfabbauflächen umfassen folgende Flächen:

-        für den Torfabbau genehmigte Flächen, auf denen der Abbau noch nicht begonnen wurde

-        in Vorbereitung für Abbautätigkeiten befindliche Flächen

-        Flächen mit aktivem Abbau, zu erkennen an der vegetationslosen Oberfläche

-        Flächen mit abgeschlossenen Abbau, die noch nicht für die Folgenutzung hergerichtet sind

Die Größe der aktiven Abbauflächen nimmt stetig ab. Auch werden aktuell und zukünftig nur noch Genehmigungen für kleinflächige Abbauvorhaben erteilt [2]. Der Status als Abbaufläche bleibt bei den Genehmigungsbehörden teilweise auch nach erfolgtem Abbau noch erhalten, da die Flächen für die Folgenutzung hergerichtet und von den Behörden abgenommen werden müssen. Auch ist das Abtorfungsunternehmen noch für einige Jahre nach abgeschlossener Abtorfung für den Zustand der Flächen verantwortlich.

Auf Hochmooren führt neben den Prozessen der Sackung, Schrumpfung und dem oxidativen Torfabbau, der industrielle Torfabbau zu einem Verlust des Torfkörpers. Durch die Abtorfung eines Moores wird Material abgetragen und die Moormächtigkeit verringert sich. Die Abschätzung der Mächtigkeit von Torfschichten und damit des Kohlenstoffspeichers im Untergrund ist für die Bewertung des Klimaschutzpotentials der niedersächsischen Moore relevant. Mit Inkrafttreten des Moorschutzprogramms wird im Hinblick auf eine Folgenutzung Naturschutz mit Wiedervernässung der Verbleib einer 0,5 m mächtigen Hochmoor-Schwarztorfschicht sowie von 0,3 m Bunkerdeauftrag gefordert. Bei einer Folgenutzung Landwirtschaft kann von einer geringeren Resttorfmächtigkeit ausgegangen werden. Aus der Resttorfmächtigkeit lassen sich die potenziellen, maximal möglichen Treibhausgasemissionen ableiten. Bei früheren Abtorfungen, v.a. im Bourtanger Moor, wurden aus den Resttorfen durch Tiefpflügen Sandmischkulturen hergestellt, so dass keine durchgehenden Torfschichten mehr vorhanden sind. Die Verbreitung der Sandmischkulturen lässt sich der Karte der Kohlenstoffreichen Böden entnehmen.

Literatur

 

 

[1] Frank, S., Caspers, G., Höper, H., & Schäfer, W. (2021): Karte der Flächen mit industriellem Torfabbau in Niedersachsen. GeoBerichte, 38, 31.

[2] Schmatzler, E. (2015): Moornutzung und Moorschutz in Niedersachsen – Geschichtlicher Rückblick und zukünftige Entwicklung. TELMA - Berichte der Deutschen Gesellschaft für Moor- und Torfkunde, Beiheft 5, 19-38. doi: 10.23689/fidgeo-2925

LBEG: Heinrich Höper & Katharina Hauck-Bramsiepe (09/2022)