Die FFH-Gebiete dienen dem Schutz gefährdeter Lebensräume sowie gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-RL). Die Karte der Lebensraumtypen ist außerdem dazu geschaltet.
Zu FFH-Gebieten, welche Vorkommen von folgenden Lebensraumtypen
LRT 3160 – Dystrophe Stillgewässer
LRT 7110* – Lebende Hochmoore
LRT 7120 – Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore
LRT 7140 – Übergangs- und Schwingrasenmoore
LRT 7150 – Torfmoor-Schlenken mit Schnabelried-Gesellschaften
LRT 91D0* – Moorwälder
aufweisen finden sich Verlinkungen zu den jeweiligen FFH-Gebiets-Seiten des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Auf diesen Seiten gibt es ausführliche Informationen zu den einzelnen „Moor-FFH-Gebieten“. Für die Sicherungsverordnungen, die Erhaltungsziele und die Planungen (Maßnahmenblatt, Maßnahmen-/ Managementplan) sind die jeweiligen unteren Naturschutzbehörden zuständig. Soweit Flächen der Niedersächsischen Landesforsten betroffen sind, wurden die Erhaltungsziele und Planungen durch die Landesforsten formuliert.