- Die Karte wird z.T. nur im Maßstabsbereich zwischen 1:1 000 und 1:150000 angezeigt -

Fließgewässer (WRRL)

Die Karte „Fließgewässer (WRRL)“ zeigt die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet AEo  > 10 km². Diese berichtspflichtigen Gewässer werden u. a. aufgrund der Fließgewässertypologie der kleinsten abgegrenzten hydrologische Betrachtungsebene der WRRL, den Wasserkörpern (WK), zugeordnet. In Niedersachsen sind ca. 1700 Fließgewässer-Wasserkörper definiert. Ein Wasserkörper kann aus mehreren Gewässersegmenten bestehen. Neben den niedersächsischen Gewässern sind auch die Bremischen und die ansonsten von Niedersachsen berührten Gewässer und Wasserkörper mit abgebildet. In der hinterlegten Karte „kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope“ (Orange Kulisse) werden die kohlenstoffreichen Böden (BHK50) mit den Moorbiotopen angezeigt, die außerhalb der BHK50 liegen.

Spätestens mit dem Inkrafttreten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 hat Europa einen Paradigmenwechsel in der Wasserwirtschaft eingeläutet. Während in der Vergangenheit Gewässer vorrangig durch Begradigung und Ausbau geprägt waren, müssen mit der WRRL Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes umgesetzt werden. Die WRRL ist in Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankert, in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV). Verantwortlich für die Umsetzung der WRRL sind vor allem die Bundesländer. Um den Zielen eines modernen Gewässerschutzes gerecht zu werden, müssen umfangreiche Informationen über den Zustand unserer Gewässer erhoben und in Beziehung zu den vielfältigen Belastungen gesetzt werden. Auf dieser Wissensbasis müssen Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes abgeleitet und in Bewirtschaftungs- und Maßnahmenprogrammen umgesetzt werden. Ziel der WRRL ist es, den guten chemischen und ökologischen Zustand für alle natürlichen Oberflächengewässer bzw. das gute ökologische Potenzial für alle erheblich veränderten und künstlichen Gewässer herzustellen [3].

 Mit Moorentwicklungsprojekten können auch Ziele des Gewässerschutzes verfolgt werden. Natürliche und naturnahe Moore, insbesondere Niedermoore, sind nämlich nicht nur eine Senke für Kohlenstoff, sondern auch für andere Nähr- und Schadstoffe. Ihre reinigende Wirkung beruht auf unterschiedlichen Prozessen: Durch die Denitrifikation wird Nitrat in mehreren Schritten zu gasförmig elementarem Stickstoff abgebaut [2]. Durchströmendes Wasser wird außerdem gefiltert und Nähr- und Schadstoffe können dauerhaft im Moor festgelegt werden. Es können durch den Rückhalt von Sedimenten u. a. partikuläre Phosphorverbindungen zurückgehalten werden. Als Faustformel kann festgehalten werden, dass ein Hektar vernässtes Niedermoor etwa 100 kg Stickstoff und 1 kg Phosphor zurückhält [1]. Naturnahe Hochmoore wiederum geben nährstoffarmes Sicker- und Oberflächenwasser an die unterliegenden Gewässer ab. Durch ihre reinigende Wirkung werden naturnahe Moore daher auch als Nieren der Landschaft bezeichnet.

Aufgrund der Entwässerungsmaßnahmen geht diese natürliche Funktion der Moore verloren. Durch die Torfmineralisation freigesetzte oder im Rahmen von Düngung ausgebrachte Nährstoffe, welche nicht pflanzlich verwertet werden, gelangen zum Großteil in Fließ-  und Stillgewässer oder ins Grundwasser. Moormanagementmaßnahmen können daher einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in unterliegende Fließgewässer leisten. Die Gewässergüte wird verbessert und die Maßnahmen tragen dadurch zur Umsetzung der WRRL bei.

Anwendungsbereiche

Ziel der Karte ist es, durch die Überlagerung von den „Fließgewässern (WRRL)“ mit den „kohlenstoffreichen Böden und zusätzlichen Moorbiotopen“ aufzuzeigen, welche angrenzenden Moore und kohlenstoffreichen Gebiete die Fließgewässer (WRRL) beeinflussen könnten.

Dabei darf nicht geschlussfolgert werden, dass zwangsläufig die angrenzenden Moorflächen für einen schlechten Gewässerzustand verantwortlich sind – vielmehr sollen auf Basis der Karte, Moorflächen hervorgehoben werden, welche auf mögliche Nähr- und Schadstoffquellen mit ihren -eintragspfade geprüft werden sollten. Für eine Präzisierung von „Hot-Spot-Flächen“ und Eintragspfaden (vgl. auch Gewässernetz) sind weiter umfangreiche Untersuchungen vor Ort (Messung von Nähr- und Schadstoffgehalten im Boden, Beprobung von Drainagen und Gräben, Erfassung und Vermessung des kleinräumigen Entwässerungsnetzes) oder Modellierungen (Nährstoff- und Erosionsmodelle sowie hydrologische Modelle etc.) notwendig.

Zeigen gebietsspezifische Untersuchungen Nährstoffquellen aus anliegende Moorflächen auf, können Moormanagementmaßnahmen auf diesen Flächen einen wichtigen Beitrag für den Gewässerschutz und die Umsetzung der WRRL leisten. Synergien mit anderen Schutzgütern (z. B. Biologische Vielfalt, Klima etc.) können hierbei erzeugt werden. 

Dabei muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es bei Vernässungsmaßnahmen ehemals landwirtschaftlich genutzter Moore zunächst zu einer Mobilisierung von Phosphor und damit zu einem höheren Eintrag in die Gewässer kommen kann. Um Veränderungen in unterliegenden Gewässern durch einen Vorher-Nachher-Vergleich nachvollziehen zu können, sollten Projekte von einem Monitoring begleitet werden [1].

Des Weiteren können auch Senken für Nähr- und Schadstoffe auf Moorflächen entwickelt werden. Hierbei müssen jedoch Auswirkungen auf diese Flächen abgeschätzt und Zielkonflikte frühzeigt aufgezeigt werden (z. B. Gefährdung von Moorbiotopen). Dabei setzt ein tatsächlicher Nähr- und Schadstoffrückhalt durch Moormanagementmaßnahmen grundlegend voraus, dass das Zuflusswasser aus dem Einzugsgebiet auch tatsächlich durch den Moorkörper fließt und nicht durch Gräben oder Dräne an ihm vorbeigeleitet wird.

Erläuterungen zur Legende und zur Attributtabelle

Die Karte „Fließgewässer (WRRL)“ zeigt die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Fließgewässer (EZG > 10 qkm) als blaue Liniengeometrien.In der hinterlegten Karte „kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope“ (Orange Kulisse) werden die kohlenstoffreichen Böden (BHK50) mit den Moorbiotopen angezeigt, die außerhalb der BHK50 liegen. In der Attributtabelle ist außerdem die Karte der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50KS_oVS) aufgeführt (siehe Abbildung).

Hintergrund und Kartenerstellung

Eingangsdaten

Um die niedersächsischen Fließgewässer nach WRRL zu definieren und darzustellen wurden alle oberirdisch fließenden Gewässer mit einem Einzugsgebiet AEo  > 10 km² aus dem gesamten Gewässernetz ausgewählt. Diese berichtspflichtigen Gewässer mit einer Fließlänge von ca. 33600 km werden u.a. aufgrund der Fließgewässertypologie der kleinsten abgegrenzten hydrologische Betrachtungsebene der EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), den Wasserkörpern (WK), zugeordnet. In Niedersachsen sind ca. 1700 Fließgewässer-Wasserkörper definiert.

Die Erläuterungen zu den Eingangsdaten der hinterlegten Karte „kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope“ finden sich unter den jeweiligen Kartentexten BHK50 und Moorbiotope.

Methodische Aufbereitung

Die Karte der „kohlenstoffreichen Böden und zusätzliche Moorbiotope“ wurde in einem Geoinformationssystem (GIS) mit der Karte „Fließgewässer (WRRL)“ überlagert.

Literatur

[1] Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. (2015). Moore in Schleswig-Holstein. Geschichte - Bedeutung - Schutz (Bd. 23). Flintbek.

[2] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Hrsg.). (2016). Programm Niedersächsische Moorlandschaften. Grundlagen, Ziele, Umsetzung. Hannover.

[3] Umweltbundesamt. (2022). Wasserrahmenrichtlinie. Zugriff am 01.02.2023. Verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie#undefined

 

NLWKN: Wiebke Saathoff & Lennard Heidberg (2023)